Leistungen nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen – Baustellenverordnung (BaustellV):
Der Bauherr ist primär für die Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung verantwortlich. Der Bauherr kann die Wahrnehmung der Verpflichtungen auf einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Koordinator) übertragen.
Die Verordnung ist bei sehr vielen Baumaßnahmen zu beachten. Wir prüfen für Sie ob, und welche Leistungen für Ihr Bauvorhaben erforderlich sind. Unser Büro ist für die Leistungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz mit mehreren Mitarbeitern qualifiziert. Wir übernehmen für Sie die Vorankündigung, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), die Koordination auf der Baustelle und das Ausarbeiten der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk (Wartung und Instandhaltung).
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