Energieberatung Energieausweis

Energieausweis


Bei der Erstellung von Energieausweisen wird grundsätzlich zwischen verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energieausweis unterschieden.

Während beim „bedarfsorientierten Energieausweis“ die tatsächliche bauliche und technische Qualität eines Gebäudes genau analysiert wird, stellen beim „verbrauchsorientierten Energieausweis“ nur die Heizkostenabrechnungen – also der Verbrauch – die Grundlage dar. Ein entsprechend schlechtes Wohnverhalten, z.B. von Mietern, kann zu einem erhöhten Energieverbrauch und damit zu einer ungünstigeren Bewertung des gesamten Gebäudes führen. Bei der Wahlfreiheit zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Energieausweis sollte dieser Aspekt daher unbedingt beachtet werden.




Auszug eines Energieausweises:
Allgemeine Gebäude-Kennwerte
Bedarfsorientierter
Energieausweis:
  • Untersuchung der baulichen Qualität des Gebäudes
  • Erfassung der energetischen Kennwerte der an den Außen- und Kaltbereich angrenzenden Bauteile
  • Erfassung der geometrischen Abmessungen des Gebäudes und der Gebäudenutzfläche
  • Erfassung der Anlagenkomponenten und -werte der Heizungsanlage
  • Berechnung des theoretischen Energiebedarfs auf Grundlage der oben genannten Werte
Verbrauchsorientierter
Energieausweis:
  • Erfassung der Verbrauchsdaten aus der Abrechnung der Heizkosten aus mindestens drei Kalenderjahren bzw. Abrechnungszeiträumen
  • Erfassung der Gebäudenutzfläche
  • Berechnung des Energiebedarfs auf Grundlage der oben genannten Werte
Auszug eines Energieausweises:
Energieverbrauchs-Kennwerte


letzte Aktualisierung: 2009-08-27 - Andreas Konopatzki
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