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Energieberatung | Beratung und energetische Untersuchungen |
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| Beratung und energetische Untersuchungen. |
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Die Heizkosten stellen bei Wohngebäuden in der Regel den größten Anteil der Betriebskosten dar. Für die meisten Nutzer ist der „Energiebedarf“ eines Gebäudes jedoch eine unbekannte Größe. Der Energieausweis ist ein Hilfsmittel, den Nutzern eines Gebäudes mehr Klarheit diesbezüglich zu verschaffen.
Neben der Ermittlung des Energiebedarfs sind im Energieausweis auch Modernisierungsempfehlungen auszusprechen.
In der Regel setzt sich eine Energieberatung aus den folgenden Schritten zusammen: 1. Ermittlung des Ist-Zustandes von Gebäude und Heizung Für die Ermittlung des Ist-Zustandes des Gebäudes und der Heizungsanlage ist eine „Vor-Ort-Erfassung“ durch den Energieberater erforderlich. Außerdem werden Planunterlagen und Angaben zu den „verbauten“ Materialien benötigt. Die Ermittlung des Ist-Zustandes beinhaltet im Allgemeinen folgende Leistungen:
2. Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen: Auf der Grundlage des dokumentierten IST-Zustandes wird der Energiebedarf des Gebäudes rechnerisch ermittelt. Außerdem kann festgestellt werden, wo die größten „Verluste“ auftreten und wo u.U. Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll wären. Der Auftraggeber erhält aussagekräftige Hinweise, wie sinnvolle und wirtschaftliche Energiesparmaßnahmen getroffen werden können. Diese beinhalten:
3. Zusammenfassung und abschließendes Gespräch: Die Dokumentationen, Berechnungen und Ergebnisse aus Punkt 1 und 2 werden in einem umfangreichen Beratungsbericht zusammengefasst. Veranschaulicht werden die Berechnungen, wo erforderlich, mit Grafiken und Diagrammen. Der Beratungsbericht wird in einem abschließenden Gespräch erläutert und die Ergebnisse eingehend erklärt. |
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