Unser Büro ist für den Brandschutznachweis bis zur Gebäudeklasse 4 nachweisberechtigt. Bei Sonderbauten sowie Mittel- und Großanlagen im Sinne der Verordnung nach Art. 80 Abs. 1, Satz 1 Nr. 3 BayBO 2008.Für die Gebädeklasse 5 und fürSonderbauten erstellen wir ebenfalls die erforderlichen Gutachten, zusätzlich ist hier der Brandschutznachweis noch durch einem unabhängigen Sachverständigen (SVBau) zu prüfen und bescheinigen. Besonders historische Gebäude erfüllen in ihrer Bausubstanz oftmals nicht die notwendigen Anforderungen. Wir ermitteln hier die erforderlichen Kompensationsmassnahmen und erarbeiten die damit notwendigen Anträge auf Befreiungen.
Wir fertigen folgende Unterlagen für Sie an:
- Brandschutzgachten
- Brandschutznachweis
- Flucht- und Rettungswegepläne
- Bestuhlungspläne
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